Der Begriff "Akupunktur" bedeutet Nadeln stechen (lat. acus=Nadel, pungere= stechen). Die ersten Hinweise auf die Behandlung mit Nadeln in China sind ca. 3000 Jahre alt. Mehr als 365 Hautpunkte sind auf den so genannten Meridianen lokalisiert, in denen nach chinesischer Vorstellung das Qi, die Körperenergie fließt. Gesundheitliche Störungen können auftreten, wenn das Fließen des Qi durch Barrieren behindert wird. Durch das Einstechen von Akupunkturnadeln können diese Blockierungen gelöst werden, und das Qi kann wieder fließen. Im Vergleich zu modernen, häufig wechselnden Erkenntnissen, hat die Akupunktur ihre gleichbleibende therapeutische Eigenart, Krankheiten durch den Nadelreiz zu heilen, bis heute erhalten. In den vergangen Jahren ist sowohl in China, als auch im Westen durch zahlreiche Studien die sehr gute Wirksamkeit der Akupunktur belegt worden. Ohne die medikamentöse Nebenwirkung heilt die Akupunktur das, was ge-stört ist, Akupunktur heilt nicht was zer-stört ist. Dabei hat die Akupunktur folgende Wirkungen:
1.) schmerzlindernd durch die Ausschüttung von Endorphinen im Körper,
2.) vegetativ ausgleichend,
3.) beruhigend,
4.) antidepressiv durch die Ausschüttung von Serotonin im Gehirn,
5.) gefäßerweiternd und
6.) immunstimulierend.
In meiner Praxis führe ich die chinesische Körperakupunktur, die französische Ohrakupunktur nach Nogier und die japanische Schädelakupunktur nach Yamamoto durch.
Folgende Erkrankungsbilder sprechen sehr gut auf Akupunktur an und
werden in meiner Praxis schwerpunktmäßig behandelt:
Seit Januar 2007 tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen, auf Grund der außerordentlich guten und durch die GERAC-Studie und anderen Studien belegten Wirkung, die Akupunkturbehandlungskosten bei Schmerzerkrankungen der Lendenwirbelsäule (Lumbalsyndrome) und bei Gonarthrose. Voraussetzung ist eine ärztlich dokumentierte chronische Erkrankungsvorgeschichte von mindestens 6 Monaten. Bei Kostenübernahmevoraussetzung wird die Akupunktur alle 12 Monate von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Darüber hinaus übernehmen die Privaten Krankenversicherungen auch die Kosten bei anderen Schmerzsyndromen.